Erstschulung nach Vorgabe des Rheinland-Pfälzischen Landesglücksspielgesetz (LGlüG)
Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulungen.
- Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Rheinland-Pfalz, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 5a Absatz 5 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Rheinland-Pfalz beauftragt werden.
- Die Erstschulung muss in zwei Teilabschnitten absolviert werden. Die erste Schulung muss als E-Learning oder in Präsenz (Dauer 4 Stunden) vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der zweite Teil wird dann als Umfassende Schulung (Dauer 8 Stunden) bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Präsenz besucht.
Wie funktioniert das E-Learning?
Unser interaktives E-Learning-Programm ist benutzerfreundlich und bietet eine Vielzahl von Lernmitteln, darunter:
- Videopräsentationen
- Quizfragen zur Wissensüberprüfung
- Fallstudien zur Vertiefung des Verständnisses
- Ratschläge zur Entwicklung eines gesunden Spielverhaltens
Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Glücksspiel sicherer und unterhaltsamer zu gestalten. Viel Spaß beim Lernen und Spielen!