Erstschulung nach Vorgabe des Rheinland-Pfälzischen Landesglücksspielgesetz (LGlüG)

Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulungen.

  • Unsere Schulungen sind für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Rheinland-Pfalz, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 5a Absatz 5 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Rheinland-Pfalz beauftragt werden.
  • Die Erstschulung muss in zwei Teilabschnitten absolviert werden. Die erste Schulung muss als E-Learning oder in Präsenz (Dauer 4 Stunden) vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der zweite Teil wird dann als Umfassende Schulung (Dauer 8 Stunden) bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Präsenz besucht.

Wie funktioniert das E-Learning?

Unser interaktives E-Learning-Programm ist benutzerfreundlich und bietet eine Vielzahl von Lernmitteln, darunter:

  • Videopräsentationen
  • Quizfragen zur Wissensüberprüfung
  • Fallstudien zur Vertiefung des Verständnisses
  • Ratschläge zur Entwicklung eines gesunden Spielverhaltens

Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Glücksspiel sicherer und unterhaltsamer zu gestalten. Viel Spaß beim Lernen und Spielen!

E-Learning Rheinland-Pfalz Spielhalle Erstschulung

59,00

Zzgl. 19% MwSt.
zzgl. Versand