Zusatzmodul nach Vorgabe des Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Baden-Württemberg

Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulungen.

  • Unser E-Learning ist für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Baden-Württemberg, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 7 Absatz 2 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Baden-Württemberg beauftragt werden.
  • Mitarbeitende müssen die Präsenzschulungen Teil 1 (Dauer 6 Stunden) und Teil 2 (Dauer 8 Stunden) innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt absolvieren. Es besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter vorab auf die Besonderheiten der Tätigkeiten in Bezug auf Spieler- und Jugendschutz mit einem E-Learning vorzubereiten, sodass Teil 1 und 2 sicher absolviert werden kann. Dieses E-Learning ersetzt nicht den Besuch von Teil 1 und Teil 2.

Wie funktioniert das E-Learning?

Unser interaktives E-Learning-Programm ist benutzerfreundlich und bietet eine Vielzahl von Lernmitteln, darunter:

  • Videopräsentationen
  • Quizfragen zur Wissensüberprüfung
  • Fallstudien zur Vertiefung des Verständnisses
  • Ratschläge zur Entwicklung eines gesunden Spielverhaltens

Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Glücksspiel sicherer und unterhaltsamer zu gestalten. Viel Spaß beim Lernen und Spielen!

E-Learning Zusatzmodul Baden-Württemberg Spielhalle

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