Zusatzmodul nach Vorgabe des Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Baden-Württemberg
Wir sind akkreditierter Schulungsanbieter für die gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulungen.
- Unser E-Learning ist für zukünftige Mitarbeiter einer Spielhalle im Land Baden-Württemberg, die mit der Aufsicht in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 7 Absatz 2 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Baden-Württemberg beauftragt werden.
- Mitarbeitende müssen die Präsenzschulungen Teil 1 (Dauer 6 Stunden) und Teil 2 (Dauer 8 Stunden) innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt absolvieren. Es besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter vorab auf die Besonderheiten der Tätigkeiten in Bezug auf Spieler- und Jugendschutz mit einem E-Learning vorzubereiten, sodass Teil 1 und 2 sicher absolviert werden kann. Dieses E-Learning ersetzt nicht den Besuch von Teil 1 und Teil 2.
Wie funktioniert das E-Learning?
Unser interaktives E-Learning-Programm ist benutzerfreundlich und bietet eine Vielzahl von Lernmitteln, darunter:
- Videopräsentationen
- Quizfragen zur Wissensüberprüfung
- Fallstudien zur Vertiefung des Verständnisses
- Ratschläge zur Entwicklung eines gesunden Spielverhaltens
Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Glücksspiel sicherer und unterhaltsamer zu gestalten. Viel Spaß beim Lernen und Spielen!