SPIELRELEVANTE
Die vier großen Mythen im Glücksspiel in der Spielstätte
„Ich gehe immer an meinen Automaten, da habe ich mehr Glück!“
Ein fehlerfreier Automat ist wie jeder andere dieser Baureihe. Die Geräte haben ebenso wenig ein „Gedächtnis“ wie Würfel oder Münzen. Der Zufall bestimmt die Chancen!
„Ich spiele dieses Spiel besser als andere, darum gewinne ich häufiger!“
Manche Spiele erfordern Geschick oder Erfahrung. Der Zufall lässt sich dadurch aber leider nicht austricksen. Die Chancen auf einen Gewinn sind überall und für jeden gleich.
„Ich habe so oft hintereinander verloren, dass es jetzt klappen muss!“
Bei jedem Würfelwurf ist das Ergebnis völlig zufällig. Die Würfel haben kein Gedächtnis oder Mitleid. Sie ignorieren die zuvorigen Ergebnisse, egal ob diese gut oder schlecht waren.
Mein kleines Ritual vor dem Spiel hilft mir dabei häufiger zu gewinnen!“
Kleine Rituale vor dem Spiel machen Spaß und fühlen sich gut an. Sie geben uns Beistand und helfen uns bei der Konzentration. Einen Einfluss auf das Spiel haben sie aber nicht.
Das Geldgewinnspielgerät* im Überblick:
- Info-Bildschirm: Hier werden die Gewinnpläne angezeigt.
- Münzeinwurf
- Scheineinzug und -auszahlung
- Bildschirm mit Spieleauswahl
- Infos über Geldspeicher, Spielkredite und Einsatzhöhe am unteren Bildrand
- Piktogramm mit Warnhinweis „Übermäßiges Spielen kann zu Problemen führen!“ und Telefonnummer der Hotline (BZgA)
- Steuertasten*: Superstart, Spielwahl, Risiko Leiter/Setzen, Risiko Karte/Max Setzen, Einsatz, Start/Nehmen
- Auszahlschale
- Freischaltung
- Infotaste: Hier können die Spielregeln abgerufen werden
* Begrifflichkeiten und die Bezeichnung von Teilen des Geldgewinnspielgerätes können von Marke zu Marke variieren
Grundsätzliches zum Spielen an Geldgewinnspielgeräten*
- Mit einer Freischaltkarte oder einem Freischaltcode können Geldgewinnspielgeräte freigeschaltet werden. Das Servicepersonal darf je Gast nur ein Freischaltmedium aushändigen.
- Geldgewinnspielgeräte in Deutschland müssen mit Bargeld (Münzen oder Banknoten) der Währung Euro betrieben werden. Auf dem Geldspeicher können nur bis zu 10 Euro gebucht werden. Das Geld bleibt auf dem Geldspeicher stehen, das Geldgewinnspielgerät darf nicht mehr automatisch Geldspeicherbeträge abziehen. Das Abbuchen von Geldeinsätzen vom Geldspeicher nimmt der Gast selbst durch Betätigen der Taste „Einsatz“ vor. Mithilfe der Taste „Einsatz“ werden je nach Höhe des Einsatzes Spielkredite auf die Bank gebucht.
- 5 Cent entsprechen i. d. R. 5 Spielkrediten. Spielkredite werden auch Level genannt*.
- Für jedes animierte Spiel (Walzenlauf) werden je nach gewähltem Level* (i.d.R. 5 bis 200 Spielkredite) Spielkredite von der Bank abgezogen.
- Gewinne aus diesen Spielen werden entsprechend der Bank als Spielkredit gutgeschrieben. Spielkredite werden in Höhe des gewählten Levels* mit der Taste „Superstart“* fortlaufend von der Bank abgezogen.
- Die gewählte Höhe des Levels* wird am rechten unteren Bildrand angezeigt und ist entsprechend gekennzeichnet. Durch Betätigen des Collect-Buttons werden Geldgewinne in unterschiedlicher Höhe erzielt und auf dem Geldspeicher gebucht. Gleichzeitig werden Spielkredite von der Bank abgezogen. Pausen erfolgen nach 1 Stunde (60 Minuten) und nach 120 Minuten Spielzeit mit automatischer Auszahlung des Geldspeichers. Ruhestellung des Gerätes mit Nullstellung nach drei Stunden. Dies wird im Display angezeigt.
- Die genauen Gewinnpläne (Symbole, Gewinnlinien, Wertigkeiten) zu speziellen Spielen finden Sie immer im Menü des Geldgewinnspielgerätes. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen das Servicepersonal gerne weiter.
- Bei Fehlermeldungen auf dem Gerätebildschirm wenden Sie sich bitte direkt an das Servicepersonal
Jugendschutz
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in Spielstätten sowie das Spielen an Geldgewinnspielgeräten gemäß § 6 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt!
In vielen Standorten, die die GSP betreut, gilt ein Zutrittsalter von 21 Jahren.
Weitere Vorgaben aus der Spielverordnung (Stand: 11.11.2014)
- Der Geldeinsatz beträgt in fünf Sekunden maximal 20 Cent und der Gewinn höchstens 2 Euro (§ 13 Nr. 2 SpielV).
- Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer einzelnen Stunde darf 60 Euro nicht übersteigen (§ 13 Nr. 4 SpielV).
- Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde ist auf 400 Euro begrenzt (§ 13 Nr. 5 SpielV).
- Bei längerfristiger Betrachtung darf durchschnittlich kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde in der Kasse verbleiben (§ 12 Abs. 2 Nr.1 SpielV). In der Praxis sind es durchschnittlich 5 bis 15 Euro.
- Die Spiel-Verordnung gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt u. a. von der Mathematik der einzelnen Spiele ab. Der Spieler hat aufgrund der Zufallsabhängigkeit der Ergebnisse keinerlei Einfluss auf den Spielausgang. Das bedeutet, dass die Gewinnaussichten zufällig sind. Für jeden Spieler bestehen die gleichen Gewinn- und Verlustchancen (gem. § 12 Abs. 2.2 SpielV).
Virtuelle Automatenspiele
Regelungen gem. § 22a Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
(1) Die Ausgestaltung von virtuellen Automatenspielen darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen. Inhaber einer Erlaubnis für die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen dürfen ein virtuelles Automatenspiel nur anbieten, wenn dieses zuvor auf deren Antrag von der zuständigen Behörde erlaubt worden ist. Der Behörde ist zum Zweck der Prüfung der Erlaubniserteilung eine Version des Spiels zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Änderungen des virtuellen Automatenspiels nach Erteilung einer Erlaubnis nach Satz 2 bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis nach Satz 2 kann jederzeit widerrufen werden, es sei denn, sie müsste zum Zeitpunkt des Widerrufs erneut erteilt werden. Virtuelle Automatenspiele, die nicht nach Satz 2 erlaubt sind, sind unerlaubte Glücksspiele.
(2) Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, entsprechen, sind unzulässig.
(3) Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und es müssen für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden. Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leicht aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden. Dem Spieler sind die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Spieleinsatz erkennbar anzuzeigen. Die Anzeige muss dort erfolgen, wo der Spieleinsatz getätigt werden kann.
(4) Ein virtuelles Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen, die erst nach Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden darf. Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach dem Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen.
(5) Einsätze und Gewinne dürfen nur in Euro und Cent erfolgen. Die Umrechnung von Geldbeträgen in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten vor, während oder nach dem Spiel oder als Ergebnis des Spiels ist unzulässig.
(6) Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt mit der Erklärung im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 und endet mit der Anzeige des Ergebnisses.
(7) Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen. Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann zur Erreichung der Ziele des § 1 den Höchsteinsatz je Spiel nach Satz 1 an geänderte Verhältnisse anpassen.
(8) Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpot-Verbot).
(9) § 6 Absatz 7 Satz 2 und 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass dem Spieler die weitere Teilnahme an virtuellen Automatenspielen erst fünf Minuten nach der Bestätigung der Kenntnisnahme des Hinweises ermöglicht werden darf.
(10) Das gleichzeitige Spielen von mehreren virtuellen Automatenspielen ist verboten. Dies gilt auch für das Spielen desselben Spiels. Erlaubnisinhaber haben dies durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen. Spielern darf nur ein Spiel zur gleichen Zeit angezeigt werden.
(11) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Eigenvertrieb von virtuellen Automatenspielen oder Werbung hierfür ist die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ unzulässig.
(12) Die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen ist nur über das Internet zulässig. Der stationäre Vertrieb von virtuellen Automatenspielen ist verboten.