Die GSP unterstützt Glücksspielanbieter bei den Themen Jugend- und Spielerschutz. „Unsere aktuell 16 Präventionsberater schulen die Mitarbeiter von Glücksspielanbietern regelmäßig zu allen Belangen des Jugend- und Spielerschutzes. Außerdem beraten sie auch die Spieler selbst“, erklärt Holger Werner, Geschäftsführer der GSP. Ein wichtiges Thema bei dem Besuch waren die Spielersperren, die in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. „Aktuell werden Spielersperren ausgesprochen, wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist. Die Sperre kann nur durch ein psychologisches Gutachten aufgehoben werden“ erklärt Hüttner den Sachstand in Rheinland-Pfalz. Freiwilligkeit müsse stärker in den Vordergrund gerückt werden. „Eine freiwillige Selbstsperre, die zunächst zeitlich befristet ist, kann ein erster Schritt sein, dass Spieler ihr Verhalten selbstkritisch hinterfragen, langfristig verantwortungsvoller mit ihrer Situation umgehen und sich Hilfe suchen“, so Hüttner. Wichtig sei zudem die Einführung eines bundesweit einheitlichen, spielformübergreifenden Sperrsystems für gefährdete Spieler. Die gesellschaftliche Verankerung von verschiedensten Glücksspielformen mache es erforderlich, passgenaue Antworten auf die Frage nach Spielerschutz und Suchtprävention zu finden, so Hüttner abschließend.